Dysgnathie-OP: Der kieferchirurgische Eingriff bei Zahn- & Kieferfehlstellungen

Dysgnathie

Wenn Zähne nicht richtig aufeinandertreffen oder Kieferbereiche stark abweichen, reicht eine kieferorthopädische Therapie allein oft nicht aus. In solchen Fällen kann eine sogenannte Dysgnathie-OP erforderlich sein – ein chirurgischer Eingriff zur Korrektur gravierender Kieferfehlstellungen. Doch wann ist eine solche Operation notwendig? Wie läuft der Eingriff ab? Und wer übernimmt die Kosten? Dieser Beitrag liefert Ihnen einen fundierten Überblick über Ablauf, Indikationen und Chancen der chirurgischen Kieferkorrektur.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Eine Dysgnathie-OP korrigiert ausgeprägte Kieferfehlstellungen operativ.
  • Die Kieferoperation erfolgt meist im Erwachsenenalter nach kieferorthopädischer Vorbereitung. Bei sehr starken Abweichungen kann sie auch im Kindesalter medizinisch notwendig sein.
  • Vor der Operation erfolgt eine kieferorthopädische Vorbereitung mit fester Zahnspange.
  • Die Kostenübernahme durch die Krankenkasse ist bei entsprechender KIG-Einstufung möglich.

Was ist eine Dysgnathie-OP?

Der Begriff Dysgnathie stammt aus dem Griechischen und bezeichnet eine krankhafte Fehlbildung („dys“) des Kiefers („gnathos“). Gemeint ist eine ausgeprägte Fehlstellung von Ober- und/oder Unterkiefer, bei der keine korrekte Verzahnung möglich ist. 

Eine Dysgnathie-OP (auch kieferchirurgische Umstellungsosteotomie) ist notwendig, wenn sich diese Abweichung nicht mehr allein kieferorthopädisch – also mit Zahnspangen – behandeln lässt. Das ist typischerweise dann der Fall, wenn das Wachstum abgeschlossen ist oder die Fehlstellung sehr stark ausgeprägt ist. In seltenen Ausnahmefällen kann eine operative Korrektur auch im Kindesalter notwendig sein, etwa bei überschießendem Kieferwachstum.

Wann ist eine Dysgnathiechirurgie empfehlenswert?

Eine Dysgnathie-OP ist angezeigt, wenn Ober- und Unterkiefer so stark voneinander abweichen, dass eine korrekte Verzahnung nicht möglich ist. In der Regel betrifft das Erwachsene – denn nach Abschluss des Wachstums lässt sich eine ausgeprägte Kieferfehlstellung nicht mehr allein kieferorthopädisch korrigieren. Nur in seltenen Ausnahmefällen ist eine Kieferoperation bereits im Kindesalter erforderlich, etwa bei überschießendem Unterkieferwachstum, das durch eine Zahnspange nicht ausreichend gebremst werden kann. Auch nach Unfällen – zum Beispiel bei Kieferbrüchen – kann eine operative Korrektur notwendig sein.

Vorbereitung durch eine feste Zahnspange

Vor der eigentlichen Operation erfolgt eine intensive kieferorthopädische Vorbereitung. Ziel ist es, die Zahnbögen so auszuformen, dass Ober- und Unterkiefer nach dem Eingriff passgenau aufeinandertreffen. Dafür wird eine feste Zahnspange eingesetzt, die über einen Zeitraum von etwa sechs bis zwölf Monaten getragen wird. 

Während dieser Zeit werden die Zähne so positioniert, dass eine optimale chirurgische Umsetzung möglich ist – man spricht von der Schaffung einer sogenannten „OP-Stufe“. Die Spange bleibt auch während der Operation im Mund.

Ablauf der Kieferoperation

Die eigentliche Kieferoperation findet unter Vollnarkose in einer spezialisierten Fachklinik für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie statt. Der Eingriff dauert je nach Umfang zwischen drei und sechs Stunden. 

Dabei wird der Kiefer chirurgisch gelöst, in die gewünschte Position gebracht und mit kleinen Titanplatten fixiert. Im Anschluss erfolgt ein stationärer Aufenthalt von etwa zwei bis drei Tagen zur Nachbeobachtung. In den ersten Wochen nach der OP muss der Kiefer geschont werden – die Ernährung ist auf weiche Kost beschränkt.

Kieferorthopädische Nachbehandlung

Nach der Operation beginnt die Phase der Feineinstellung. Die zuvor eingesetzte feste Zahnspange bleibt weiterhin im Mund und ermöglicht die präzise Ausrichtung einzelner Zähne. Ziel ist es, ein harmonisches Zusammenspiel von Zähnen und Kiefer zu erreichen. Diese Nachbehandlung dauert in der Regel mehrere Monate. 

Erst wenn die Zahnstellung optimal korrigiert ist, wird die Apparatur entfernt. Zur Stabilisierung des Ergebnisses kommen anschließend Retentionsmaßnahmen zum Einsatz – etwa ein festsitzender Retainer oder individuell gefertigte Schienen.

Erfahrungen nach einer Dysgnathie-OP

Die meisten Patienten erleben die Dysgnathie-OP als planbaren und gut durchführbaren Eingriff. In den ersten Tagen kommt es zu Schwellungen und Rötungen, die durch die gesteigerte Durchblutung im Wundbereich bedingt sind. 

Leichte Entzündungen können auftreten, da die Mundflora die frischen Wunden belastet. Seltene Komplikationen wie Nachblutungen oder vorübergehende Gefühlsstörungen durch Verletzung kleiner Nerven sind möglich, aber in den meisten Fällen reversibel. Der Heilungsverlauf ist insgesamt gut – viele berichten von einer deutlichen Verbesserung von Funktion, Komfort und Selbstbewusstsein.

Wer führt die Kieferoperation durch?

Eine Kieferoperation wird ausschließlich von spezialisierten Fachärzten in Kliniken für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie durchgeführt. Die Zuweisung in eine solche Klinik erfolgt über den behandelnden Kieferorthopäden. In enger Abstimmung mit diesem wird das gesamte Therapiekonzept individuell geplant. Die interdisziplinäre Zusammenarbeit garantiert ein optimales medizinisches und funktionelles Ergebnis.

Gerne sprechen wir Ihnen eine Empfehlung für eine geeignete Klinik in München bzw. in Ihrer Nähe aus.

Kostenübernahme der Kieferoperation

Ob die Kosten einer Dysgnathie-OP übernommen werden, hängt von der medizinischen Notwendigkeit und der sogenannten Kieferorthopädischen Indikationsgruppe (KIG) ab. Die gesetzliche Krankenversicherung beteiligt sich nur bei Einstufung in KIG 3 bis 5. Privatversicherte sollten vorab ihren Tarif prüfen.

VersicherungsartKostenübernahmeHinweise
Gesetzliche KrankenkasseJa, bei KIG 3–5Voraussetzung: Behandlungsplan und KIG-Einstufung
Private KrankenversicherungTarifabhängigSchriftliche Zusage vor Beginn einholen
ZahnzusatzversicherungMöglichDeckt je nach Vertrag auch Teile der OP-Kosten ab

Zusätzlich können durch ästhetische Zusatzleistungen oder moderne Apparaturen private Mehrkosten entstehen.

Ist immer eine Dysgnathie-OP notwendig?

Nein. Leichte bis moderate Fehlstellungen lassen sich meist kieferorthopädisch mit Zahnspangen behandeln. Eine operative Korrektur ist nur dann erforderlich, wenn die Kieferfehlstellung so stark ausgeprägt ist, dass eine rein konservative Therapie nicht ausreicht – zum Beispiel bei starkem Vorbiss, Rückbiss oder Kreuzbiss.

Wie hoch sind die Kosten und werden sie übernommen?

Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt die Behandlung nur bei medizinischer Indikation (KIG 3–5). Private Versicherungen und Zusatzversicherungen zahlen je nach Vertrag. Die Gesamtkosten variieren je nach Eingriff, Klinikaufenthalt und Nachbehandlung. Vor Beginn sollte immer ein schriftlicher Kostenvoranschlag erstellt und mit der Versicherung abgeklärt werden.

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