Kieferorthopädie für Kinder: Behandlungsarten, Kosten, Pflege & Häufige Fragen

blondes Kind mit lila-farbiger Brille und einer festen Zahnspange mit blauen Gummis

Zahngesundheit ist nicht nur bei Kindern ein wichtiges Thema, doch gerade bei ihnen sind kieferorthopädische Maßnahmen besonders erfolgreich. Ab wann der erste Besuch bei einem Kieferorthopäden sinnvoll ist, welche Behandlungsmethode für Ihr Kind die richtige ist und wer am Ende die Kosten für Zahnspange und Co. übernimmt, lesen Sie hier.

Kieferorthopädie für Kinder in München

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Wir garantieren Ihnen eine kindgerechte Behandlung, eine schnelle Terminfindung und Hilfe bei all Ihren Fragen rund um das Thema Kieferorthopädie für Kinder. Außerdem beraten wir Sie gerne über alternative Behandlungsmethoden, zum Beispiel zum 3D-Scan der Zähne Ihres Kindes im Vergleich zum herkömmlichen Abdruck.

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Warum ist eine kieferorthopädische Behandlung bei Kindern notwendig?

Zahn- und Kieferfehlstellungen können die Funktionsfähigkeit und die Mundgesundheit gefährden. Schiefe Zähne oder eine fehlerhafte Kieferstellung können zu Überbelastungen einzelner Regionen führen und somit sowohl die Zähne selbst schädigen, als auch zu Problemen des Zahnhalteapparates, der Kieferknochen, des Kiefergelenks und der Kaumuskulatur führen. Kieferorthopädische Maßnahmen können diese Folgeschäden verringern oder ihnen vorbeugen.

Zahnfehlstellungen können in bestimmten Fällen außerdem die Mundhygiene erschweren und so die Bildung von Karies, Parodontitis und Mundgeruch fördern. Auch Sprachprobleme können Folgen schiefer Zähne oder von Kieferfehlstellungen sein.

Nicht zuletzt ist es auch eine ästhetische Frage. Aus rein funktioneller Perspektive spielt dieser Punkt zwar eher eine untergeordnete Rolle, der psychosoziale Aspekt ist jedoch nicht zu unterschätzen. Auch für Kinder ist die Optik häufig ein wesentlicher Aspekt, sich in kieferorthopädische Behandlung zu begeben. Und nicht zuletzt wünschen sich viele Eltern ein fröhliches und unbefangenes Lächeln für ihr Kind.

Alle oben genannten Faktoren, die für eine kieferorthopädische Behandlung sprechen, gelten grundsätzlich nicht nur für Kinder, sondern auch für Erwachsene. Eine kieferorthopädische Behandlung bereits im Kindesalter durchzuführen, bietet im Vergleich zur Erwachsenenbehandlung jedoch mehrere Vorteile: Kinder sind meist sehr gut in Bezug auf das Tragen einer Zahnspange zu motivieren und das Zahn- und Kieferwachtsum können noch optimal beeinflusst werden.

Ja oder nein – ist eine Behandlung immer nötig?

Die Betonung bei all diesen Problemen liegt nicht umsonst auf „können“ – denn nicht immer führen eine Zahnspange oder eine anderweitige kieferorthopädische Behandlung zum Erfolg. Unbehandelte Zahn- und Kieferfehlstellungen müssen dem Betroffenen im weiteren Leben nicht zwingend Probleme bereiten. Die Entscheidung sollte im Einzelfall abgewogen werden. Lassen Sie sich darum beraten, ob eine Behandlung notwendig ist und von Erfolg gekrönt sein wird.

Zeitpunkt und Dauer einer kieferorthopädischen Behandlung

Wann genau eine kieferorthopädische Behandlung beginnen sollte, hängt von der individuellen Zahn- und Kieferstellung jedes einzelnen Patienten ab. Klar ist jedoch, dass sie im besten Fall bereits im Kindesalter starten sollte, da bei Erwachsenen das Kieferwachstum bereits abgeschlossen und die Gewebereaktion eingeschränkt ist. So können die Maßnahmen beim Erwachsenen erheblich länger dauern oder werden durch fehlende Zähne, Parodontitis oder Zahnschäden erschwert.

Damit es für eine Behandlung nicht zu spät ist, sollten Sie das Gebiss Ihres Kindes bereits erstmals ab einem Alter von sechs Jahren von einem Kieferorthopäden kontrollieren lassen. Weitere wichtige Zeitpunkte für eine Kontrolle sind

  • der Durchbruch der bleibenden oberen Schneidezähne
  • und das Ende des Zahnwechsels.

Der optimale Zeitpunkt für eine Behandlung

Ab wann eine kieferorthopädische Maßnahme sinnvoll ist, hat weniger mit dem Alter als mit der individuellen Zahnentwicklung Ihres Kindes zu tun. In der Regel beginnt eine Behandlung ab dem 9. bis 12. Lebensjahr. Denn dann hat die zweite Phase des Zahnwechsels begonnen – das heißt: Die Milch-Eckzähne und Milch-Seitenzähne werden durch die bleibenden Nachfolger ersetzt.

Bereits vor diesem Zeitpunkt mit einer Behandlung zu beginnen, ist nur in Ausnahmefällen – zum Beispiel bei Platzmangel, Kreuzbiss, offenem Biss oder Lippen-Kiefer-Gaumen-Spalte – in Form einer Frühbehandlung sinnvoll. Außerdem kann ein vorzeitiger Milchzahnverlust und die damit verbundene Notwendigkeit, Lücken für die nachfolgenden bleibenden Zähne offen zu halten, einen frühen Behandlungsbeginn erfordern.

Die Frühbehandlung

Ist ein solcher Ausnahmefall gegeben, beginnt die Behandlung also bereits im Milchzahngebiss bzw. in der ersten Phase des Zahnwechsels. In diesem besonderen Fall spricht man von einer Frühbehandlung. Sie kommt dann zum Einsatz, wenn eine spätere Behandlung wesentlich komplexer wäre oder eine Nichtbehandlung zu Wachstumshemmungen führen würde. Die Frühbehandlung beginnt in der Regel nicht vor dem sechsten Lebensjahr und dauert nicht länger als 1,5 Jahre.

Wie lange dauert eine Behandlung?

Die Frage, wie lange eine Zahn- bzw. Kieferstellungskorrektur dauert, kann nicht allgemeingültig beantwortet werden. Entscheidend für eine möglichst kurze Behandlungsdauer ist die aktive Mitarbeit des Patienten – Kinder müssen und können gut motiviert werden. Ohne Disziplin bleibt auch der erwünschte Erfolg aus und die Behandlungsdauer verlängert sich. In der Regel können Sie aber von einer Dauer von etwa drei Jahren ausgehen, manchmal dauert es aber auch länger.

Kosten und Kostenübernahme

Ist Ihr Kind unter 18 Jahren übernimmt in der Regel die gesetzliche Krankversicherung ab Schweregrad 3 die kompletten Behandlungskosten. Behandlungen bei einem Schweregrad 1 oder 2 sind von der Kostenübernahme ausgeschlossen und müssen privat bezahlt werden.

Voraussetzung für die Übernahme ist, dass die Kasse den Behandlungsplan vor Beginn der Behandlung genehmigt hat. Die gesetzliche Krankenversicherung schreibt vor, dass Ihnen zunächst quartalsweise ein Eigenanteil von 20 Prozent der im jeweiligen Quartal entstandenen Behandlungskosten in Rechnung gestellt wird, bei Geschwisterkindern sind es 10 Prozent. Dieser Eigenanteil dient als eine Art Pfand oder Motivation, der gewährleisten soll, dass die Behandlung bis zum Abschluss durchgeführt wird. Am Ende der Behandlung bekommen Sie diesen Anteil zurückerstattet, sofern die Behandlung erfolgreich abgeschlossen wurde. Für die Rückerstattung ist eine Abschlussbescheinigung des Kieferorthopäden notwendig.

Was Sie selbst zahlen müssen

Die gesetzliche Krankenversicherung trägt ausschliesslich die Kosten einer Basisbehandlung – die hierbei von der Krankenkasse definierten Kriterien lauten „ausreichend, zweckmäßig, wirtschaftlich“. Wünschen Sie über diese Basisbehandlung hinausgehende Leistungen, sogenannte außervertragliche Leistungen (AVL), müssen Sie deren Kosten selbst tragen. Die Kosten richten sich nach der privatzahnärztlichen Gebührenordnung (GOZ). Zu außervertraglichen Leistungen zählen zum Beispiel:

  • Glitzerzahnspangen
  • Transparente Brackets
  • Selbsligierende Brackets
  • Kleinere Brackets
  • Hochflexible Bögen
  • Bracketumfeldversiegelung
  • Retainer
  • Kiefergelenksdiagnostik / Funktionsanalyse (FAL)

Privatversichert? Das übernimmt Ihre Krankenversicherung

Auch die privaten Krankenversicherungen übernehmen bei Kindern unter 18 Jahren in den meisten Fällen die Kosten für kieferorthopädische Maßnahmen. Wie hoch die Kostenübernahme genau ist, hängt jedoch vom Tarif ab.

In den meisten Grundschutztarifen ist eine Kostenübernahme bei Kindern von 60 Prozent gewährleistet. Premiumtarife übernehmen häufig die Kosten zu 100 Prozent. In manchen Fällen gilt auch eine Höchstsumme bei allen Leistungen. Achten Sie außerdem auf die Regelung zur Zahlung von Zusatzleistungen.

Wie viel kostet eine kieferorthopädische Behandlung?

Je nach Befund können die Kosten einer kieferorthopädischen Behandlung stark variieren. Mit der Erstellung des Heil- und Kostenplans bzw. Behandlungsplans erhalten Sie eine Übersicht über die voraussichtlichen Kosten der Behandlung. Wichtig ist jedoch: Sie können Kosten für kieferorthopädische Behandlungen Ihres Kindes von der Steuer absetzen.

Kieferorthopädische Indikationsgruppen (KIG)

Fehlstellungen von Zähnen und Kiefern können sowohl genetischer als auch erworbener Natur sein. Um sie entsprechend ihres Behandlungsbedarfs einstufen zu können, wurden 2002 die Kieferorthopädischen Indikationsgruppen definiert. Sie bewerten die Fehlentwicklung in Millimetern.

Schweregrad 1 (KIG 1)

Es handelt sich dabei um leichte Fehlstellungen der Zähne, die lediglich ein ästhetisches, jedoch kein medizinisches Problem darstellen. Aus diesem Grund müssen die Kosten für eine Behandlung auch vom Patienten selbst getragen werden. Beispiele für „Schweregrad 1“-Fehlstellungen sind:

  • Distale Bisslage (obere Scheidezähne liegen vor den unteren) bis zu 3 Millimetern
  • Offener Biss (Abstand zwischen den Zahnkanten der Seitenzähne) bis zu 1 Millimeter
  • Tiefer Biss (obere Scheidezähne überlappen die unteren) von 1 bis 3 Millimetern
  • Zahn-Engstand mit Kontaktpunktabweichung von bis zu 1 Millimeter

Schweregrad 2 (KIG 2)

Bei dieser geringfügigen Zahnfehlstellung ist ein medizinischer Eingriff zwar sinnvoll, die Kosten werden jedoch nicht von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen. Beispiele für „Schweregrad 2“-Fehlstellungen sind:

  • Distale Bisslage (obere Scheidezähne liegen vor den unteren) von 3 bis 6 Millimetern
  • Offener Biss (Abstand zwischen den Zahnkanten der Front- oder Seitenzähne) von über 1 bis zu 2 Millimetern
  • Tiefer Biss (obere Scheidezähne überlappen die unteren) von über 3 Millimetern. Gegebenenfalls berühren die unteren Schneidezähne das Zahnfleisch.
  • Kopfbiss (obere und untere Backenzähne stehen Höcker auf Höcker)
  • Zahn-Engstand mit Kontaktpunktabweichung von 1 bis zu 3 Millimetern
  • Platzmangel der Zähne mit einem Platzbedarf bis zu 3 Millimetern

Schweregrad 3 (KIG 3)

Eine Behandlung ist bei dieser ausgeprägten Zahnfehlstellung aus medizinischer Sicht notwendig. Daher werden die Behandlungskosten von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen. Beispiele für „Schweregrad 3“-Fehlstellungen sind:

  • Offener Biss (Abstand zwischen den Zahnkanten der Front- oder Seitenzähne) von über 2 bis zu 4 Millimetern
  • Tiefer Biss (obere Scheidezähne überlappen die unteren) von über 3 Millimetern. Die unteren Schneidezähne verletzen das Zahnfleisch.
  • Beidseitiger Kreuzbiss
  • Zahn-Engstand mit Kontaktpunktabweichung von 3 bis zu 5 Millimetern
  • Platzmangel der Zähne mit einem Platzbedarf von über 3 bis zu 4 Millimetern

Schweregrad 4 (KIG 4)

Hierbei handelt es sich um eine stark ausgeprägte Zahnfehlstellung, bei der eine medizinische Behandlung dringend erforderlich ist. Somit übernimmt die gesetzliche Krankenkasse die Kosten. Beispiele für „Schweregrad 4“-Fehlstellungen sind:

  • Zahnunterzahl wegen Nichtanlage eines Zahnes oder Zahnverlust
  • Durchbruchsstörungen mit Retention eines Zahnes
  • Distale Bisslage (obere Scheidezähne liegen vor den unteren) von 6 bis 9 Millimetern
  • Mesiale Bisslage (untere Schneidezähne ragen vor die oberen) von bis zu 3 Millimetern
  • Offener Biss (Abstand zwischen den Zahnkanten der Front- oder Seitenzähne) durch schädliche Angewohnheiten von über 4 Millimetern
  • Bukkal- und Lingualokklusion (Oberkiefer-Seitenzähne stehen zu weit außen bzw. beißen außen vor die unteren Seitenzähne)
  • Einseitiger Kreuzbiss
  • Zahn-Engstand mit Kontaktpunktabweichung von über 5 Millimetern
  • Platzmangel der Zähne mit einem Platzbedarf von über 4 Millimetern

Schweregrad 5 (KIG 5)

Eine solche sehr stark ausgeprägte Fehlstellung sollte unter allen Umständen medizinisch behandelt werden. Die Kosten werden von der gesetzlichen Krankenversicherung getragen. Beispiele für „Schweregrad 5“-Fehlstellungen sind:

  • Entwicklungsstörungen im Kopfbereich (Lippen-Kiefer-Gaumen-Spalte)
  • Durchbruchsstörungen mit Verlagerung eines Zahnes
  • Distale Bisslage (obere Scheidezähne liegen vor den unteren) von über 9 Millimetern
  • Mesiale Bisslage (untere Schneidezähne ragen vor die oberen) von über 3 Millimetern
  • Angeborener offener Biss (Abstand zwischen den Zahnkanten der Front- oder Seitenzähne) von über 4 Millimetern

Typische kieferorthopädische Behandlungsmöglichkeiten

Welche Behandlungsmethode der Kieferorthopäde wählt, hängt von der Art und Intensität der Fehlstellung ab. Die Behandlungspläne werden individuell auf jedes Kind abgestimmt.

Herausnehmbare, lockere Zahnspangen

Herausnehmbare Zahnspangen werden oft zu Beginn einer Behandlung eingesetzt. Sie bestehen aus einer Kunststoffbasis mit individuell geformten Elementen aus Edelstahldraht und werden im Ober- oder Unterkiefer angewendet. Oft dienen sie der Verbesserung der Breite und Form von Ober- oder Unterkiefer, sie können aber auch die Begradigung der Zähne unterstützen.

Lockere Spangen müssen mit einem kleinen Schlüssel regelmäßig nachgestellt und vom Kieferorthopäden kontrolliert werden. Sollte die Spange nicht richtig sitzen oder beschädigt werden, sollten Sie Ihren Kieferorthopäden kontaktieren.

Vorteile herausnehmbarer ZahnspangenNachteile herausnehmbarer Zahnspangen
Erleichterte Zahn- und SpangenhygieneMögliche Zahnbewegung ist geringer
Nachstellen zu Hause möglichBehandlungserfolg erst nach gewisser Tragedauer sichtbar
Auch anwendbar, wenn noch Milchzähne vorhanden sind (Wechselgebiss)Das Sprechen fällt schwerer
Tabelle: Vor- und Nachteile von herausnehmbaren Zahnspangen

Eine Sonderform dieser Zanhspangenart ist der Bionator. Locker im Mundraum liegend trainiert er ohne Druck den Ober- oder Unterkiefer, die Zunge oder die Lippen.

Feste Zahnspangen

Festsitzende Spangen werden vor allem zur Zahnstellungskorrektur eingesetzt, auf die Kieferstellung haben sie nur einen geringen Einfluss. Dazu werden kleine Plättchen (Brackets) aus Metall, Keramik oder Plastik direkt auf den Zahn geklebt und mit einem weichen, elastischen Draht miteinander verbunden.

In den regelmäßigen Kontrollterminen tauscht der Kieferorthopäde den vorhandenen Drahtbogen in einen Drahtbogen der nächsthöheren Stärke (Bogenwechsel).

Vorteile fester ZahnspangenNachteile fester Zahnspangen
Effektive und kontrollierte Zahnbewegung in alle Richtungen möglichErschwerte Zahn- und Spangenhygiene, dadurch erhöhtes Karies-Risiko
Bringen schneller sichtbaren ErfolgEin neuer Drahtbogen kann Schmerzen verursachen
Unabhängig von Mitarbeit des PatientenDruckstellen an Mundschleimhaut oder Bracketverlust möglich
Tabelle: Vor- und Nachteile von festen Zahnspangen

Ob eine herausnehmbare, eine festsitzende oder beide Zahnspangenarten nacheinander zum Einsatz kommen, hängt von der Art der Fehlstellung, dem Alter des Patienten und dem Verhältnis von Milch- und bleibenden Zähnen ab. Außerdem spielt die Bereitschaft zur Kooperation und die Mundhygiene des jungen Patienten eine große Rolle.

Stabilisierungsspangen

Nachdem die Korrektur der Zahn- oder Kieferstellung abgeschlossen ist, schliesst sich eine Stabilisierungsphase an, um möglicherweise noch lockere Zähne, die in ihre Ausgangsposition zurück möchten, an der neuen Position zu halten. Dafür werden Stabilisierungsspangen verwendet.

Diese sind in der Regel herausnehmbar und werden zu Anfang häufig, später weniger oft getragen. Die Stabilisierungsphase dauert mindestens ein Jahr.

Unsichtbare Zahnspangen

Wie bei Patienten im Erwachsenenalter so spielen auch bei Jugendichen die ästhetischen Aspekte während einer Zahn- oder Kieferstellungskorrektur eine immer wichtigere Rolle. Unsichtbare Zahnspangen kommen diesen Ansprüchen entgegen. Sie gibt es als feste innenliegende (Lingualtechnik bzw. Incognito™) sowie lockere (Aligner bzw. Invisalign®) Varianten.

Bei der Lingualtechnik bzw. Incognito™ handelt es sich um eine feste Zahnspange, deren Brackets nicht an der Außen-, sondern der Innenseite der Zähne angebracht werden. Die Funktionsweise ist aber gleich. Anfangs kann es zu Problemen bei der Aussprache kommen.

Bei Invisalign® trägt der Patient um die 22 Stunden am Tag dünne, unsichtbare Aligner-Schienen, die für eine kontinuierliche Zahnbewegung sorgen. Die Kunststoffschienen sind individuell an die anatomischen Gegebenheiten jedes Patienten angepasst. In jede Aligner-Schiene ist eine kleine Zahnbewegung eingearbeitet, so dass die Zähne nach und nach Richtung Endposition bewegt werden. Entsprechend müssen die Schienen alle sieben bis zehn Tage ausgetauscht werden.

Lückenhalter

Lückenhalter kommen bei Zahnverlust von Milchzähnen zum Einsatz, um einen späteren Platzmangel beim Nachschieben des bleibenden Gebisses vorzubeugen. Der Zahnverlust kann durch Unfälle oder durch Karies entstehen. Die Lückenhalter können festsitzende oder auch herausnehmbare Konstruktionen sein: Erstere werden meist für multiple Lücken, letztere für Einzelzahnlücken benutzt.

Häufige Fragen (FAQ)

Hier möchten wir auf Fragen eingehen, die wir als Kieferorthopäde für Kinder häufig hören:

✅ Wie kann man sein Kind bei der Behandlung unterstützen?

Wichtig für eine erfolgreiche Behandlung ist das Einhalten der Vorgaben des Kieferorthopäden. Achten Sie bei lockeren Zahnspangen zum Beispiel darauf, dass Ihr Kind die Spange regelmäßig trägt und in den vorgegebenen Abständen neu stellt.

Gerade bei festen Zahnspangen ist eine überdurchschnittlich gute Mundhygiene ausschlaggebend, da sonst Schäden an den Zähnen entstehen können. Sollte Ihr Kind durch den Druck Zahnschmerzen bekommen, ermutigen Sie es zum Weitermachen – nach beendeter Behandlung stellt sich häufig ein großer Selbstbewusstseinsschub bei den Kindern ein.

✅ Ist die Gefahr von Karies durch die Behandlung größer?

Gerade bei festsitzenden Zahnspangen ist das Reinigen der Zähne schwieriger. Ist keine ausreichende Zahnhygiene gegeben, erhöht sich somit auch das Risiko für Karies. Gutes Zähne- und Spangeputzen ist also unumgänglich und schützt vor Karies.

Umso wichtiger ist es, die Behandlung möglichst kurz zu halten: Regelmäßige Kontrolltermine bei Zahnarzt und Kieferorthopäde tragen zum Behandlungserfolg bei und zeigen falsche Mundhygiene auf. Auch eine Bracketumfeldversiegelung bietet erhöhten Kariesschutz, jedoch gilt sie als Zusatzleistung und ist nicht in der Kassenleistung inbegriffen.

✅ Wie kann die Zahnspange gereinigt werden?

Das richtige Reinigen der Zahnspange ist von der Art dieser abhängig. Egal welche Variante Ihr Kind trägt: Die Zähne sollten in jedem Fall regelmäßig und gründlich geputzt werden, da durch das Tragen der Zahnspange Speichel und Essensreste noch stärker im Mundraum hängenbleiben und die Zähne angreifen.

Elektrische Zahnbürsten erhöhen den Putzerfolg meist um ein Vielfaches – und sorgen häufig auch für mehr Spaß beim Zähneputzen.
Lockere Zahnspangen lassen sich relativ einfach reinigen: Einfach mit Zahnbüste und Zahnpasta täglich genauso wie die Zähne putzen.

Bei festsitzenden Zahnspangen gestaltet sich das Zähneputzen als schwieriger. Um hier die Beläge bestmöglich zu entfernen, empfehlen sich Ortho-Bürsten, Interdentalraumbürsten und spezielle Zahnseide. Wie genau das funktioniert, zeigt Ihnen und Ihren Kindern Ihr Kieferorthopäde. Außerdem sollte Ihr Kind nach jeder Mahlzeit den Mund sorgfältig ausspülen und regelmäßig zur professionellen Zahnreinigung gehen.

✅ Gibt es Schmerzen bei der Behandlung bzw. durch die Spange und was kann man dagegen tun?

Leichte Schmerzen können beim Tragen von Zahnspangen hin und wieder auftreten, besonders dann, wenn der Druck durch einen neuen Drahtbogen oder das Weiterstellen gerade erhöht wurde. Druckbeschwerden oder Spannungsgefühl legen sich in der Regel aber innerhalb kurzer Zeit. Außerdem kann es zu kleinen wunden Stellen an Lippen und Zunge kommen. Nach einer gewissen Eingewöhnungsphase klingen diese Beschwerden aber schnell ab.

Kleinere Brackets oder besonders flexible Bögen können das Risiko von Spannungsgefühlen verringern, sind jedoch keine Kassenleistung.

✅ Weisheitszähne und kieferorthopädische Behandlung – was gibt es zu beachten?

Der Durchbruch der Weisheitszähne erfolgt meist frühestens im Alter von 18 Jahren. Eine direkte Beeinflussung der kieferorthopädischen Behandlung bei Kindern durch den Durchbruch der Weisheitszähne ist daher sehr unwahrscheinlich.

Dennoch sollte bei Abschluss der kieferorthopädischen Behandlung die Stellung der Weisheitszähne anhand eines Übersichts-Röntgenbildes (OPG) beurteilt werden. Gegebenenfalls ist es ratsam, die Weisheitszähne zu entfernen, um eine Verschiebung der anderen Zähne durch den späteren Durchbruch der Weisheitszähne zu verhindern.